Freitag, 5. Juni 2015

Glut

Geesthacht


Fotografiert mit Apple iPhone 6

Die Glut für dieses Grillfest habe ich mit einer Heißluftpistole entfacht, welche ein Markengerät einer untergegangenen Baumarktkette ist.

In der Anleitung für die Pistole steht, dass man sie keinesfalls für andere Tätigkeiten verwenden darf, als in der Anleitung angegeben ist. Grillkohle zu entzünden steht nicht in der Liste. Andererseits ist auf der Verpackung abgebildet, wie mit der Pistole ein Grill angezündet wird. Stellt sich die Frage: Ist die Verpackung Teil der Anleitung oder war mein Gebrauch des Gerätes an dieser Stelle nicht bestimmungsgemäß?

Grillkohle mit der Heißluftpistole anzuzünden geht übrigens ratz, fatz und funktioniert hervorragend, egal was die Anleitung sagt. Verklagt mich doch.

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